Rechtsgebiete

  

  • Familienrecht

Das Familienrecht umfasst alle Rechtsangelegenheiten, die

mit  Ehe,

mit  Scheidung  und ihren Folgen,

mit  Unterhalt  (für Ehegatten und Kinder),

mit  Sorgerecht und

mit  Umgang mit den Kindern

zu tun haben.


Ich bin seit Juli 2003 als Fachanwältin für Familienrecht zugelassen.

Der Fachanwalt für Familienrecht gilt als Nachweis einer besonderen Qualität auf dem Gebiet des Familienrechts. Es handelt sich um eine Bezeichnung, die ein Rechtsanwalt nur nach einer aufwändigen Fortbildung mit gesonderten Leistungsprüfungen erlangen kann. 

Für die Zulassung zur Fachanwältin für Familienrecht waren gemäß § 12 Fachanwaltsordnung besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen

  1. materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht
    unter Einschluss
    familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht,
    der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der
    Lebenspartnerschaft,
  2. familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,
  3. Internationales Privatrecht im Familienrecht und
  4. Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.

Ich berate und vertrete in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen sowie im Unterhaltsrecht. Hierbei bin ich gerne bei der Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen behilflich.
Zur Tätigkeit als Fachanwältin für Familienrecht gehören aber insbesondere auch die sog. Kindschaftssachen:
das Umgangsrecht und die elterliche Sorge.



Weitere Interessenschwerpunkte sind:

  • Erbrecht
  • Strafrecht

    Ich berate und vertrete Sie auch gerne in erbrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten. Ich helfe Ihnen bei Erbstreitigkeiten, Testamenten, Nachlassauseinandersetzungen u.ä.
    Ich trete
    für Sie im Bedarfsfall natürlich auch als Verteidigerin in Strafsachen auf - egal wo, an jedem Gericht in ganz Deutschland.


Rufen Sie uns an.